Ab 1. August gelten die neuen Regeln beim Aufstiegs-Bafög – bisher bekannt als Meister-Bafög. Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Zudem gibt es mehr Geld und die Freibeträge werden angehoben.
Petra Neuwirth, Geschäftsleiterin des Fachbereichs Fort- und Weiterbildung beim BildungsCentrum der Wirtschaft: „Das neue Aufstiegs-Bafög bietet einem größeren Personenkreis noch mehr Anreize, jetzt mit einer Weiterbildung zu beginnen. Alle Faktoren - Geld, Freibeträge, Zuschläge und Erfolgsbonus - sind mit dieser Novellierung noch einmal deutlich verbessert worden.“
Das bisherige Meister-Bafög konnten vor allem Handwerksgesellen und Fachkräfte beantragen, um einen Meistertitel zu erlangen oder sich zu Fachwirten, Technikern oder Erziehern weiterzubilden. Künftig profitieren mehr Aufstiegswillige von der Förderung. Ab dem 1. August können auch alle, die beispielsweise einen Bachelorabschluss haben, die Fördergelder für eine Aufstiegsfortbildung nutzen, und zwar unabhängig vom Einkommen und vom Alter. Das Aufstiegs-Bafög kann für über 700 Fortbildungsziele beantragt werden. Dabei ist es egal, ob die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit stattfindet und ob sie als Präsenz-, Fernunterricht oder als mediengestützter Unterricht ausgestaltet ist.
Die Förderbeiträge für den Lebensunterhalt und die Lehrgangskosten, die Zuschläge für die Kinderbetreuung sowie der sogenannte Erfolgsbonus steigen deutlich. Bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt der Zuschussanteil beispielsweise von 30,5 auf 40 Prozent. Und - wurden bei einer erfolgreich abgelegten Prüfung bisher 25 Prozent des Darlehens für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen, werden es künftig 40 Prozent sein
Zudem wird die Förderung für Studienabbrecher und Bachelor-Absolventen geöffnet, die nach ihrer Zeit an Uni oder FH eine handwerkliche Ausbildung anschließen wollen und dafür bisher kein Bafög erhalten konnten.
Mit dem Meister-Bafög fördert der Bund seit 1996 die Weiterbildung von Handwerkern und Fachkräften, und zwar unabhängig vom Alter. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka: "Mit dem neuen Aufstiegs-BAFÖG und der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) setzen wir ein klares familienfreundliches Zeichen. Die Fortbildungen zur Meisterin, Fachwirtin oder zum Erzieher mit AFBG Förderung sind eine hervorragende Aufstiegschance für jene, die mit Familie bereits mitten im Leben stehen. Deshalb haben wir besonders die AFBG Leistungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger mit Familie ausgebaut sowie die zeitliche Flexibilität während der Förderung erhöht."