Sachkundeseminar für Wohnimmobilienverwalter/-in
Ob als Eigentümer oder als Fremdverwalter, eine fundierte Wissensbasis ist Voraussetzung, um die Verwaltung von Wohnobjekten professionell und effizient zu bewerkstelligen. Das Gesetz schreibt für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter eine Weiterbildungspflicht vor und trägt damit der sich ständig wandelnden Rechtsprechung und Gesetzgebung im Immobilienbereich Rechnung. Mit Absolvieren des viertägigen Sachkundeseminars am Schulungszentrum Essen erlangen selbständige und angestellte Wohnimmobilienverwalter den notwendigen Weiterbildungsnachweis, um ihre Tätigkeit gem. § 34c GewO weiterführen zu dürfen. Das Angebot richtet sich jedoch auch an Immobilienfachwirte, Immobilienkaufleute, Sachbearbeiter und sonstige an der Verwaltung von Immobilien beteiligten und interessierten Personen, die ihr Wissen vertiefen wollen.
Up-to-date-Wissen für Wohnimmobilienverwalter
Das Seminar legt einen großen Fokus auf die Thematik der Betriebskostenabrechnung und vermittelt den Teilnehmenden umfassendes Know-how von der rechtlichen und praktischen Bedeutung von Umlagevereinbarungen in Mietverträgen bis hin zu formalen Aspekten. Daneben wird ein Augenmerk auf aktuelle Entwicklungen im privaten und öffentlich-rechtlichen Nachbarrecht sowie zu den angedachten Veränderungen des WEG-Rechtes gelegt. Auch die einzuhaltenden Bestimmungen der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung im Wohnimmobilienverwalter-Alltag gehören zum Lehrplan, des freitags und samstags von 08.30¬-15.30 Uhr stattfindenden Kurses. Mit diesem Seminar können Sie Ihre gesamte Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden) für die kommenden drei Jahre erfüllen. Die Inhalte des Sachkundeseminars für Wohnimmobilienverwalter werden regelmäßig angepasst, so dass dieses Angebot der BCW Weiterbildung der alle drei Jahre wiederkehrenden Weiterbildungspflicht entspricht.
Voraussetzungen
- Wohnimmobilienverwalter (Gewerbetreibende und alle beim Gewerbetreibenden beschäftigten natürlichen Personen mit einer Erlaubnis für Wohnimmobilienverwaltung gem. § 34c GewO, auch Immobilienkaufleute, Immobilienfachwirte)
- angestellte Wohnimmobilienverwalter (auch ohne Erlaubnis gem. § 34c GewO, Sachbearbeiter)
- angestellte Mitarbeiter, die an der Verwaltung von Wohnimmobilien mitwirken (z.B. Erstellung von Wohngeldabrechnungen der die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Vermietungsgespräche) die an der Verwaltung mitwirken
Lehrgangsinhalte (Auszug)
Nachbarschaftsrecht
- Grundlagen des öffentlichen und privaten Nachbarrechtes
- Das Verhältnis des privaten und öffentlichen Nachbarrechts
- Besonderheiten des Nachbarrechtes in der WEG
- Der besondere Schutz der WEG-Eigentümer unter- und gegeneinander
- Pflanzenbewuchs auf Nachbargrundstücken
- Schattenwurf durch Bäume
- Tierhaltung und Nachbarschutz
- Ruhestörende und sonstige belästigende Tätigkeiten
- Rechtsschutzmöglichkeiten 107
- Rechtsvorschriften zur Einfriedung von Grundstücken
- Nachbarrechtliche Beziehungen bei der Kommunmauer und der Grenzwand
- Aktuelle Urteile zum Nachbarrecht
- Fragerunde mit Erörterung praktischer Fälle aus dem Nachbarrecht
Neue rechtliche Grundlagen des WEG-Modernisierungsgesetzes
- Die neuen Vorschriften zur Begründung von Wohnungs– und Teileigentum
- Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
- Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümerversammlung
- Die neuen Regelungen zur Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters
- Verwaltervertrag
- Die neuen Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
- Rechte des Verwaltungsbeirates
Bei Bedarf werden aktuelle Themen aus dem Bereich „Immobilienverwaltung“ ergänzend behandelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungsort, Unterrichtszeiten und Kosten
In Essen, tagsüber
UNTERRICHTSZEITEN
Beginn Neue Termine sind in Planung
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Dauer ca. 4 Tage
Unterrichtsstunden ca. 32
freitags und samstags von 8:30 bis 15:30 Uhr
KOSTEN
Seminar-/ Lehrgangsgebühr
510,00 Euro, zahlbar in 3 Monatsraten à 170 Euro (einschl. Lehrmaterialien). Skripte werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Fördermöglichkeiten
Neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds voraussichtlich ab Herbst 2024. Weitere Informationen unter mags.nrw/berufliche-weiterbildung