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Lohnbuchhalter/-in (IHK)

Die Lohnbuchhaltung gehört zu den Schlüsselbereichen jedes Unternehmens. Sie sorgt zum einen dafür, dass Löhne, Gehälter und sonstige Leistungen unter Berücksichtigung aller Vorschriften des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts termingerecht abgerechnet werden. Gleichzeitig stellt sie umfangreiches Zahlenmaterial für die Geschäftsleitung bereit. Deutschland hat im internationalen Vergleich mit die höchsten Arbeitskosten – da bilden aussagekräftige Statistiken und Prognosen der Lohnbuchhaltung eine wichtige Grundlage für betriebliche Entscheidungen.

Praxisnahes wie fundiertes Wissen aus der Lohnbuchhaltung

Die fünfmonatige Weiterbildung Lohnbuchhalter/-in (IHK) findet berufsbegleitend an den Schulungszentren in Essen und Duisburg zweimal wochentags am Abend sowie samstags statt. Das Praxistraining ist für Mitarbeiter/-innen der Lohnbuchhaltung ebenso attraktiv wie für Kaufleute, die sich für die Lohnbuchhaltung qualifizieren wollen und Selbstständige, die mehr über diesen Bereich wissen müssen. Wer eine verantwortliche Position in der Lohnbuchhaltung ausüben möchte, muss neben den Bereichen Lohn- und Gehaltsabrechnung auch über fundiertes Wissen im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht verfügen. Der Lehrgang vermittelt in zahlreichen praxisnahen Beispielen das erforderliche Wissen für eine effiziente Bearbeitung aller anstehenden Aufgaben– vom Eintritt bis zum Ausscheiden eines Mitarbeiters, von der Vergütung von Auslandstätigkeiten bis zu Fragen im Hinblick auf Zulagen.

Die finale Prüfung wird intern bei der BCW Weiterbildung durchgeführt und von Dozenten des Lehrgangs abgenommen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Institutszertifikat der BCW Weiterbildung sowie ein IHK-Zertifikat.

Interessenten sollten über Kenntnisse in der Lohnbuchhaltung verfügen.

Einführung in die Lohn- und Einkommensteuer

  • Systematik des Einkommensteuerrechts
  • Die Einkunftsarten und ihre Gruppierungen
  • Einnahmen – Betriebsausgaben – Werbungskosten – Einkünfte
  • Der Einkommensteuertarif
  • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Hilfsmittel für den Lohnsteuerabzug

  • Familienleistungsausgleich und Steuerklassen
  • Lohnsteuertabellen
  • Elektronische Steuerabzugsmerkmale (ELSTAM)

Der Begriff des Arbeitslohns

  • Gelegenheitsgeschenke, eigenbetriebliches Interesse
  • Sachbezüge und geldwerte Vorteile

Steuerfreier Arbeitslohn

  • Vermögensbeteiligungen
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
  • Reisekostenvergütungen und Auslagenersatz
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Entsendung ins Ausland

Pauschale Lohnsteuererhebungen mit festen Steuersätzen z. B. bei

  • Betriebsveranstaltungen
  • Kantinenmahlzeiten
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • Sponsoring und Sachprämien

Versteuerung von Einmalbezügen

  • Brutto-Einzelberechnung
  • Tarifermäßigung für mehrjährigen Bezug
  • durch Pauschalierung mit variablem Steuersatz bei großer Fallzahl
  • Netto-Einzelberechnung bei Steuerübernahme durch Arbeitgeber

Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer

  • Lohnsteuerzeitraum und Abschlag
  • Berichtigung des Lohnsteuerabzugs
  • Steuerschuld des Arbeitnehmers und Haftung des Arbeitgebers
  • Lohnsteuer-Außenprüfung und Datenzugriff

Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

  • Führung und Abschluss des Lohnkontos
  • Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ELSTER-Lohn)

Grundlagen der Sozialversicherung

Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit der Arbeitnehmer

  • Voraussetzungen der Versicherungspflicht
  • Dauer des Versicherungsverhältnisses
  • Mini-Jobs
  • Beschäftigte Studenten
  • Beschäftigte Rentner
  • Höherverdienende Arbeitnehmer
  • Freiwillige Krankenversicherung
  • Krankenkassenwahlrecht

Beitragsrecht

  • Beitragszeit
  • Zuordnung der Arbeitsentgelte
  • Berechnung bei laufenden Arbeitsentgelten
  • Berechnung bei einmalig gezahlten Arbeitsentgelten
  • Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung

Meldeverfahren

Sozialversicherung

  • Arbeitsentgelt
  • Auswirkungen von Kurzarbeit

Arbeitgeberleistungen

  • Entgelfortzahlungen nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz
  • Geldleistungen des Arbeitgebers nach dem Mutterschutz
  • Umlageverfahren (U1, U2)


 


 

Lohnbuchhalter/-in (IHK)

KURZ & KOMPAKT

Zeitmodell:
    abends/samstags
Orte:
    Duisburg, Essen
Dauer:
    ca. 5 Monate
Abschluss: Lohnbuchhalter/-in (IHK)

IHRE ANSPRECHPARTNER

in Duisburg Claudia Busch 0203 348782-16 claudia.busch@bcw-weiterbildung.de
in Essen Melanie Göbel 0201 81004-313 melanie.goebel@bcw-weiterbildung.de

Veranstaltungsorte, Unterrichtszeiten und Kosten

Wo möchten Sie diesen Lehrgang besuchen?

Dies sind die möglichen Veranstaltungsorte und Zeitmodelle für den Lehrgang Lohnbuchhalter/-in (IHK). Die BCW Weiterbildung bietet Ihnen abhängig vom Veranstaltungsort verschiedene Starttermine an.

In Duisburg, abends/samstags

UNTERRICHTSZEITEN

Beginn 23.09.2025

Abschluss Lohnbuchhalter/-in (IHK)

Dauer ca. 5 Monate

Unterrichtsstunden ca. 200, davon ca. 20 % in virtueller Form

voraussichtlich 2x wöchentlich von 18:00 - 21:15 Uhr und samstags von 08:00 - 15:00 Uhr. Kombination aus ortsunabhängigen Live-Webinaren und Präsenzunterricht vor Ort im Schulungszentrum.

KOSTEN

Seminar-/ Lehrgangsgebühr

1.680,00 Euro, zahlbar in 12 Monatsraten à 140 Euro (inkl. Lehr- und Lernmaterial). Skripte werden teilweise in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Fördermöglichkeiten

Neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds voraussichtlich ab Herbst 2024. Weitere Informationen unter mags.nrw/berufliche-weiterbildung

In Essen, abends/samstags

UNTERRICHTSZEITEN

Beginn 25.09.2025

Abschluss Lohnbuchhalter/-in (IHK)

Dauer ca. 5 Monate

Unterrichtsstunden ca. 200, davon ca. 25% in virtueller Form

voraussichtlich 2x wöchentlich von 18:00 - 21:15 Uhr und samstags von 08:00 - 15:00 Uhr, Kombination aus ortsunabhängigen Live-Webinaren und Präsenzunterricht vor Ort im Schulungszentrum.

KOSTEN

Seminar-/ Lehrgangsgebühr

1.680,00 Euro, zahlbar in 12 Monatsraten à 140 Euro (inkl. Lehr- und Lernmaterial). Skripte werden teilweise in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Fördermöglichkeiten

Neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds voraussichtlich ab Herbst 2024. Weitere Informationen unter mags.nrw/berufliche-weiterbildung

FAQ