Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung (IHK)
Software treibt digitale Innovationen voran – und damit wächst der Bedarf an qualifizierten Entwicklerinnen und Entwicklern. Ob zur Vertiefung nach der IT-Ausbildung oder als technischer Quereinstieg: Die 9-monatige IHK-Fortbildung zur/zum „Geprüften Berufsspezialistin/-en für Softwareentwicklung (IHK)“ macht Sie fit für anspruchsvolle Aufgaben in diesem zukunftssicheren Berufsfeld.
Softwarelösungen entwickeln, verbessern und professionell umsetzen
Unternehmen sind auf passgenaue, leistungsfähige Software angewiesen. In der Fortbildung lernen Sie, individuelle Anwendungen gezielt zu konzipieren, effizient umzusetzen und Entwicklungsprozesse strukturiert zu steuern. Sie analysieren Kundenanforderungen, entwerfen individuelle Lösungen und verbessern bestehende Systeme kontinuierlich durch Tests und Qualitätssicherung. Ergänzend erwerben Sie Kompetenzen in der Dokumentation, Anwenderschulung und technischer Kommunikation.
Der Lehrgang bereitet gezielt auf die IHK-Prüfung vor. Und das Beste: Mit dem erfolgreichen Abschluss erfüllen Sie nicht nur die Zulassungsvoraussetzung für den weiterführenden „Bachelor Professional in IT“ – Ihre Prüfung wird sogar vollständig angerechnet. So sparen Sie Zeit und bauen Ihre Qualifikation nahtlos weiter aus.
Voraussetzungen
Für die Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Lehrgangsinhalte (Auszug)
Lern- und Arbeitsmethodik
Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren
- Analysieren und Planen der Softwarearchitektur
- Entwickeln von Softwarearchitekturen
- Sicherstellen der Produktqualität
- Software- und Anwendungsdokumentation erstellen
- Übergeben und Einführen des Systems
- Evaluation als Basis kontinuierlicher Verbesserung durchführen
- Organisatorische und rechtliche Vorgaben
- Projektunterstützung und -koordination
Abschluss
Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung (IHK)
Veranstaltungsort, Unterrichtszeiten und Kosten
In Essen, abends/samstags
UNTERRICHTSZEITEN
Beginn Neue Termine sind in Planung
Abschluss Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung (IHK)
Dauer ca. 9 Monate
Unterrichtsstunden ca. 300 UE, davon ca. 50 % in virtueller Form
voraussichtlich 2x wöchentlich von 18:00 - 21:15 Uhr und 1-2x monatlich samstags von 08:30 - 15:30 Uhr. Kombination aus ortsunabhängigen Live-Webinaren und Präsenzunterricht vor Ort im Schulungszentrum.
KOSTEN
Seminar-/ Lehrgangsgebühr
3.960,00 Euro, zahlbar in 9 Monatsraten à 440,00 Euro oder in 18 Monaten à 220,00 Euro (einschl. Lehrmaterialien).
Fördermöglichkeiten
Es bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Weitere Informationen unter aufstiegs-bafoeg.de