Neuausrichtung im Bildungsscheck NRW
Wissen auffrischen, Neues lernen und sich auf künftige Aufgabenfelder vorbereiten: Schon heute beantragen viele Erwerbstätige und Unternehmen mit Hilfe des BildungsCentrums der Wirtschaft in Essen einen NRW-Bildungsscheck. Denn damit übernimmt das Land die Hälfte bzw. maximal 500 Euro der Kosten für berufliche Weiterqualifizierungen. Von einer Neuausrichtung der Förderung zum 30. April profitieren sowohl Beschäftigte als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Im betrieblichen Zugang zum Programm entfällt die bisherige Einkommensgrenze. Betriebe können kalenderjährlich bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Auch E-Learning und betriebsinterne Seminare werden unterstützt.
Im individuellen Zugang entfällt die bisherige zielgruppenorientierte Schwerpunktsetzung. Auch Selbständige partizipieren. Die bisherige Einkommensgrenze wird auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung, angehoben. Der Bildungsscheck kann künftig einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Der Bildungsscheck NRW wird mit bis zu 30 Millionen Euro jährlich ausgestattet. Damit bildet er einen Schwerpunkt in der nordrhein-westfälischen Landesarbeitspolitik. „Die Neuausrichtung unterstreicht den Stellenwert und betont die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung“, so Christiane Schuld, Bildungsscheckberatung beim BildungsCentrum. „Durch die Neuerungen werden erheblich mehr Weiterbildungsinteressierte in den Genuss einer finanziellen Förderung kommen. Damit ist die finanzielle Hürde, eine berufliche Weiterbildung wahrzunehmen, kleiner und Berufstätige werden bei der Qualifizierung gut unterstützt.“
Weitere Informationen zum Bildungsscheck bei Christiane Schuld, 0201 81004-547.