Aufstiegs-BAföG wird zum 1. August erhöht
Neu in 2020: Höhere Förderungen von Fortbildungen bei der BCW Weiterbildung
Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Doch es gibt gute Neuigkeiten: Die Förderung der Aufstiegsfortbildungen durch das Aufstiegs-BAföG wird zum 1. August 2020 erhöht. Der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 auf 50 Prozent erhöht und der Darlehenserlass steigt ebenfalls von 40 auf 50 Prozent. Die Änderungen betreffen alle Anträge, die ab dem 1. August gestellt werden und beziehen sich auf alle Aufstiegsfortbildungen ab diesem Zeitpunkt. Dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG hat der Bundesrat zugestimmt.
Petra Neuwirth, Geschäftsleiterin der BCW Weiterbildung in Essen und Duisburg, freut sich über diese Neuerung: „Eine Karriere darf nicht an finanziellen Möglichkeiten scheitern, daher ist es extrem wichtig, dass berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler gemacht wird.“
Förderungen, die bereits bewilligt wurden, werden am Stichtag auf die neuen Bestimmungen umgestellt und die Geförderten erhalten aktualisierte Bewilligungsbescheide. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte dazu: „Berufliche Weiterbildung hat bei uns in Deutschland Priorität. Denn ein Spitzenland braucht Spitzenpersonal. Und unser Land ist im Wandel. Digitalisierung, Globalisierung und ein stärker werdender Wettbewerb: Um das zu meistern, brauchen wir die Besten. Wir brauchen Meister, Techniker, Betriebswirte und Erzieher. Wer dahin aufsteigen will, dem müssen wir den Weg ebnen.“
Berufstätige mit Praxiserfahrung können sich jetzt noch für die im Herbst beginnenden Lehrgänge der BCW-Weiterbildung einschreiben – es liegen bereits zahlreiche Anmeldungen vor.
Mehr Informationen zum kompletten Lehrgangsangebot der BCW Weiterbildung, zu Dauer, Zeitmodellen, Infoveranstaltungen und Anmeldungen gibt es hier.