Zusätzliche Abschlussbezeichnungen für Fortbildungen
Wer seine in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten durch eine Fortbildung erweitert, darf künftig – in Ergänzung zum bewährten Abschluss – den Titel „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Diese einheitlichen Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung wurden am 1. Januar 2020 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführt, um das hohe Qualifikationsniveau der beruflichen Bildung zu unterstreichen.
Wer darf sich „Bachelor Professional“ bzw. „Master Professional“ nennen?
Die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ wird zukünftig für folgende Fortbildungsabschlüsse der Industrie- und Handelskammern eingeführt: Fachwirt/-in, Fachkaufleute, Industriemeister/-in und IT Operative Professionals. Der Titel „Master Professional“ für Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich absolvierten IHK Prüfung zum/zur Betriebswirt/-in. Die bisherigen Abschlussbezeichnungen wie u.a. der „Meister“ werden durch die Novellierung nicht abgeschafft, sondern durch die Verbindung mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt.
Damit Absolventinnen und Absolventen den jeweiligen Titel in ihrem IHK-Prüfungszeugnis führen können, muss jeder bestehende Fortbildungsabschluss einzeln geprüft und die jeweilige Fortbildungsordnung vom Verordnungsgeber angepasst werden. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Erst nach Änderung der Fortbildungsordnung kann die IHK die entsprechenden Zeugnisse ausstellen.
Für die ersten IHK-Abschlüsse gibt es bereits die notwenigen Anpassungen und Änderungen in der jeweiligen Rechtsverordnung:
• Geprüfte/-r Betriebswirt/-in – Master Professional in Business Management
• Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement
• Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
In der Regel werden die neuen Abschlussbezeichnungen nur für Prüfungen gelten, die nach Anpassung der Fortbildungsverordnung abgelegt werden, da das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) grundsätzlich keine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse bzw. keine nachträgliche Ergänzung der erworbenen Abschlussbezeichnungen vorsieht. Zeugnisse, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG ausgestellt worden sind, bleiben damit unverändert. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Die Vorteile der neuen Abschlussbezeichnungen
Die neuen Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“…
• … verdeutlichen das hohe Qualifikationsniveau der beruflichen Bildung.
• … machen die höhere Berufsbildung noch attraktiver.
• … unterstreichen die Praxisnähe und besonderen Fähigkeiten von Absolventen.
• … sind international verständlich und erhöhen die Karrierechancen auf dem weltweiten Arbeitsmarkt.